Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/139

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen
<<<Vorherige Seite
[138]
Nächste Seite>>>
[140]
Aachen-St-Jacob.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


zur Deckung außergewöhnlicher kirchlicher Bedürfnisse gebildeten Fonds, der Ende 1872 zu Gunsten der Jacobskirche 6582 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. betrug, gezahlt würde, so ist die an der Verfügung vom 10. Okt. 1873 hierauf ausgesprochene Genehmigung des Beschlusses lediglich in diesem Sinne ertheilt worden.

       Wenn später bei dem Vergleiche vom 24. April 1877 übersehen worden ist, daß dieser frühere Beschluß noch nicht zur Ausführung gebracht war, und wenn in Folge dessen bei der Aufrechnung der vorhandenen Baumittel der Antheil an der Jacobspfarre an dem Kirchenbaufonds in der damaligen Höhe voll aufgeführt ist, während davon der Kaufpreis der Lennartz'schen Gartenparzelle hätte abgezogen werden müssen, so ist dies ein Rechnungsfehler, der nachträglich zu berichtigen war. Auf die von der Stadt durch den Vergleich übernommenen Verpflichtungen gegenüber der Jacobspfarre aber hat jener Irrthum keinen Einfluß, denn die Vergleichssumme, durch welche die Civilgemeinde sich gegenüber sämmtlichen Ansprüchen der Kirchengemeinde in Bezug auf den Neubau der Jacobskirche abgefunden hat, steht in der Höhe von M. 150,000 fest. Ueber die Summe hinaus hat die Civilgemeinde nach Abschluß des Vergleichs keine weitere Verbindlichkeit.

       Wenn sonach weder aus dem Beschlusse vom 19. Aug. 1873 noch aus dem Vergleiche vom 24. April 1877 eine Verpflichtung der Stadt Aachen hergeleitet werden kann, den Kaufpreis der Lennartz'schen Gartenparzelle aus andern Mitteln zu bezahlen, als aus dem sogenannten Kirchenbaufonds, so stellt sich der im Eingange dieser Verfügung aufgeführte Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 22. April cur., wonach der Kaufpreis aus besondern städtischen Fonds bestritten werden soll, als eine