Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/053

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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in einem Todtkeidt bei der Gilveraider Procession soll umbgehen und fortan aich Unsträfflich halden."

Ferner wurde 1662 in der sessio secunda verordnet, "daß kein Spillmann bei der Beikomst der Broderschafft gelitten werden soll."

1663 beschlossen die Vorsteher in Gegenwart der ganzen Bruderschaft, "daß Keiner, so nit bey dem Broderessen selbst gegenwärtig, seine Portion zu empfangen habe, es seye denn, daß Einer krank wehre, dem solle ein Drunk Biers und sein Weißbrodt gefolgt werden, dafern er es forderen würde. So fern sich Andere bei dem Essen eindringen, sollen die Brodermeister sie abweisen, wer sie auch seindt."

Weiterß weilen etliche vun der Broderschafft ein, zwey, drey, ja vier Kinder zu der Portion unverschembt mit sich führen, selbige der Broderschafft mit drinken einen merklichen schaden zufügen, alß sollen die Kinder zu Hauß bleiben; mit den säugenden Kindern hat's kein Bedenken."

Die Bruderschaft hatte ein nicht unansehnliches Vermögen. Wahrscheinlich ist dasselbe mit den Kirchenfonds vereinigt worden. Die letzten Einschreibungen datiren aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts. Damals scheint die Bruderschaft, wie so manches Andere, untergegangen zu sein. Die vollständigen Statuten derselben und ein Verzeichniß sämmtlicher Mitglieder bewahrt noch das Pfarrarchiv zu Capellen.

Zur Beleuchtung der nachbarlichen Beziehungen der beiden Pfarreien Gilverath und Capellen verdient noch Erwähnung eine zwischen denselben getroffene Einigung hinsichtlich der Abhaltung des sonn= und festtäglichen Gottesdienstes. Im Jahre 1643 nach dem Einfalle der Hessen=Weimarer war der Pastor von Capellen, Gottfried Norbisrath, nach Hemmerden gegangen und der Pastor von Gilverath, Christian Murarius, Verwalter der verwaisten Pfarre geworden. Er hatte seinem Amtsbruder in Capellen wiederholt den Vorschlag gemacht, sich hinsichtlich des Gottesdienste an Sonn= und Feiertagen zu einigen, jedoch nichts erreichen können. Da er nun Verwalter von Capellen geworden und die Capeller, wie er sagt, rebelles waren und Jeder nach seinem Kopfe handeln wollte, schlug er ihnen vor, sich nach einem neuen Pastor umzusehen. Das gefiel ihnen und sie präsentirten als solchen den Vicar Ferdinand Schütz von Glehn der geistlichen Behörde. Dieser trat nun mit Murarius in Verhandlung. Murarius war damals geneigt, die Verwaltung der Pfarrstelle niederzulegen, nur müsse der zu ernennende Pastor zur Abwechselung im Gottesdienste verpflichtet werden. Der neue Pastor Schütz ging darauf ein. So wurde denn vom Feste der Beschneidung des Herrn, Neujahr 1653, ab an Sonn= und Festtagen die Messe in Gilverath um sechs und die in Capellen um neun Uhr gehalten und damit alle drei Monate