Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/052

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Die letzte Visitation, von der die Rede ist, wurde am 17. September 1786 durch den Generalvicar von Horn=Goldschmidt vorgenommen.

Die Bruderschaft Johannes Enthauptung, vom Pastor Murarius 1650 zu Gilverath errichtet, war vom Kurfürsten Max Heinrich bestätigt und von den Päpsten Alexander VII. und Clemens X. mit Ablässen versehen worden. Sie bezweckte "die Verehrung des h. Johannes des Täufers, die Vermehrung der Christgläubigen, mehrentheils deren frembden und dorthin wallenden Devotion und Andacht, deren benachtparten abtrinnigen Ketzeren aufferbawungh und letzlich die beförderungh aller Aufgenommenen und Wohlthätern ewiges Heil." Bei der Aufnahme mußte Jeder das Glaubenbekenntniß ablegen und die hh. Sacramente der Buße und des Altars empfangen, desgleichen geloben, am Feste Johannes Enthauptung und am Frohnleichnamstage die Procession zu begleiten. Auch war er verpflichtet, einem verstorbenen Mitgliede die letzte Ehre zu erweisen, Frieden und brüderliche Einigkeit zu halten, böse Gesellschaft zu meiden und unmäßiges Trinken.

Mit der Bruderschaft war auch ein Vogelschießen verbunden. Wer den Vogel herunterschoß, König wurde, mußte ein silbernes Schild geben, war dagegen für ein Jahr von allen Personallasten entbunden. Bereits 1661 hatten sich Mißbräuche eingeschlichen. Diese zu heben, vereinigte man sich in folgenden Punkten:

1. Wer auf Sacramentstag, auf St. Johannes Enthauptung, des Sonntags nach der Wevelinghover Gottestracht und bei allen "Beykombsten der Bruderschaft" nicht erschienen, sollte, wenn nicht entschuldigt, ein halb Pfund Wachs zahlen.

2. Beim Abschießen des Vogels sollen alle Brüder, bei Strafe eines Brabänder Schillings für's Ausbleiben, erscheinen.

3. Keine Magd oder Tochter solle dem Könige das Kränzlein aufsetzen, welche der Bruderschaft nicht einverleibt ist.

Auf gute Führung der Mitglieder wurde strenge gehalten.

So heißt es 1662, den 15. Juni, in der conventio sive sessio secunda: "Weil Mergen Albertz steiffmaels Hausfrau im Broich wegen Uebertrettung, so nachparkundig, Verwichenen Jahr von der Bruderschaft abgewiesen, die Assessoren aber der Vertrewlicher Hoffnung feindt, selbige hinfürter sich besser zu verhalten, haben beschlossen, daß nach abfindungh selbiger mit der broderschafft, so sie Anderen zum Exempel geben soll, zween Reichsdaler, ehe und bevor sie wieder reassumirt und angenommen werden solle..."

Darüber heißt es denn 1664, den 22. Juni, "auf inständiges anhalten Albertzen im Boich ist die straff seiner hausfrau ad ein Reichsdaler moderirt mit der Conditon, daß sie künfftig Jahr 1665 aus Sacramentstag