Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/051

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[050]
Nächste Seite>>>
[052]
Erzdioecese Koeln 1883.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Alle vorgenannten Anordnungen liefern den Beweis, wie ernstlich die Kirchenoberen in damaliger Zeit bemüht waren, Mißbräuche abzuschaffen und die kirchliche Disciplin wieder herzustellen.

In einem besondern Schreiben vom Jahre 1660 rügt der Official den Mißbrauch, der noch in Gilverath und Capellen bestehe, daß bei der Epistel im Hochamte an Sonn= und Feiertagen mit allen Glocken geläutet werde; das sei vor der Messe löblich, diene aber während der Messe nur dazu, die Säumigen noch nachlässiger zu machen, und wird dieses Läuten daher unter Strafe von 5 Goldgulden verboten.

Die vielen Kriege erschwerten die kirchliche Aufsicht und machten die Visitationen seltener. Erst am 30 August 1762 ist eine solche in mehrfach genanntem Manuscript wieder verzeichnet. Der Official Johann Konrad Settegast, Pfarrer in Linn, hielt sie ab.

Die Monita waren folgende:

1) Die ganze Kirche bedarf einer durchgreifenden Restauration, besonders das Chorgewölbe, welches den Einsturz droht; die alten Kirchenbänke müssen entfernt und neue an deren Stelle beschafft werden.

2) Der Pfarrer möge die Begüterten veranlassen, für ein ewiges Licht zu sorgen.

3) Das Tabernakel zur Aufbewahrung der Eucharistie soll auf dem Hochaltar sein, und dieselbe jeden Monat erneuert werden.

4) Dem Küster wird eine größere Sorgfalt im Reinigen der Kirche an's Herz gelegt. Die Altäre sollen wenigstens vier Mal im Jahre, vor den Hauptfesten, geputzt werden, desgleichen

5) auch die Monstranz, die Kelche und das Krankengefäß wenigstens zwei Mal alljährlich.

6) Da die Pfarrregister aus frühern Jahren theilweise fehlen, theilweise in losen Blättern bestehen, so solle der Pfarrer sich ein Buch anschaffen, worin er die betreffenden Notizen einträgt, so daß er im Stande ist, auf Verlangen desfallsige Zeugnisse auszustellen.

7) Alle Briefschaften und Documente, welche die Kirche und die Armen betreffen, sollen in einem doppelt verschlossenen Archiv aufbewahrt werden.

8) Der Glockenthurm ist, sobald wie möglich, in Stand zu setzen, jedoch nicht auf Kosten der armen Kirche, sondern auf Kosten derer, welche dazu verpflichtet sind.

9) Wird dem Pfarrer anempfohlen, die Sorgfalt, welche er bis dahin im Unterrichte der Jugend bewiesen, fortzusetzen, indem das in Gilverath höchst notwendig sei. Auch sollen die Eltern ermahnt werden, ihre Kinder fleißig in die Christenlehre zu schicken. Die Säumigen haben Strafe in Wachs oder Oel zu erlegen.