Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/050

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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an Sonn= und Feiertagen Wirthshäuser besuchen, dort bis in die späte Nacht zubrächten und von den Jünglingen nach Hause begleitet würden.[1] Der Pastor solle wiederholt dagegen predigen und den Wirthen einschärfen, unter Strafe von einem Pfunde Wachs Frauenzimmer aufzunehmen und ihnen Getränke zu verabreichen. Damit solle den jungen Leuten eine anständige Erholung unter Aufsicht der Eltern oder Dienstherrschaften nicht versperrt werden, wenn solche nur nicht bis spät in die Nacht dauere.

1659 ist abermals durch den Official Adrian von Walenburg eine Visitation abgehalten worden. Die Hauptpunkte waren:

1) Sämmtliche Altäre sollen, weil profanirt, bei nächster Gelegenheit von neuem consecrirt werden.

2) Da noch immer die Unsitte herrscht, daß nach feierlichen Processionen Jünglinge und Jungfrauen sich auf dem Tanzboden einfinden und durch Trinken und andere Excesse Aegerniß geben, so soll der Pfarrer von der Kanzel dagegen einschreiten und strenge verbieten, was nie, am wenigsten bei jener Gelegenheit, geduldet werden darf.

3) In Kraft der Virsitations=Decrete vom Jahre 1617 werden alle verbotenen Spiele in den Fastnachtstagen, "Lehnen Schenken" genannt, nochmals strenge untersagt.

4) Binnen einem Jahre hat der Küster seine Qualification nachzuweisen, widrigenfalls es dem Pfarrer unbenommen bleibt, einen andern anzustellen.

5) Der Pfarrer hat für gehöriges Taufwasser zu sorgen.

Der Generalreceß dieser Visitation ist äußerst merkwürdig in culturgeschichtlicher Beziehung.

In den Kriegsunruhen wurden Kisten und Kasten der Pfarrgenossen in den Kirchen verborgen und dafür eine Abgabe an die Fabrik erlegt. An manchen Orten war es Sitte, an Sonn= und Feiertagen vor oder auf dem Kirchhofe Branntwein feil zu bieten. Der Schulunterricht hatte vielfach ganz aufgehört. Bei Processionen trugen Jungfrauen die Statue der Mutter Gottes sowie auch das Kreuz, wenn von Ostern bis Pfingsten um die Kirche gezogen wurde. Manche hatten eine Scheu vor dem Empfange der letzten Oelung. Welche ohne dieselbe gestorben, wurden auch ohne Glockengeläute begraben. Den Geistlichen mußte wiederholt die Theilnahme an Hochzeiten, Kindtaufen und Leichenessen untersagt werden. Nicht selten ging man während der Predigt oder Christenlehre in's Wirthshaus. Die Wirthe wurden gestraft, welche an Sonn= und Festtagen im Winter nach sechs und im Sommer nach sieben Uhr Abends noch Gäste aufhielten. Die Todtenwachen mußten oft untersagt werden.


  1. Ein Wirthshaus in Gilverath führte den sonderbaren Namen, in mitra episcopali, in der Bischofsmützen.