Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/023

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Geschichte der kleinen deutschen Hoefe 1.djvu
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gen Kriegs sehr häufig noch trotz des proclamirten Landfriedens vorkommenden Landfriedensbrüche ein Kind von der Mutter Busen in's Feuer: das Geschlecht trägt zum Angedenken an diese Unthat noch heut zu Tage eine schwarze Feder auf dem Wappenhelme. Ein wilder Volrath von der Lühe ward 1549 von den Rostockern als Straßenräuber gefangen und ein ganz wilder von der Lühe auf Mulsow sprach noch zur Zeit des Abschlusses des Codex der Erbweisheit, des Erbvergleichs von 1755, vom Zumfensterhinauswerfen der Leute, welche dem Adel nicht pariren wollten.

Im J. 1348 hatte Kaiser Carl IV. von Luxenburg, derselbe Kaiser, der Deutschland die goldene Bulle gab, in seiner Hauptstadt Prag Mecklenburg zum Herzogthum erhoben und zwar geschah das anderthalb hundert Jahre früher, als das jetzige kleinste deutsche Königreich Würtemberg zum Herzogthum erhoben wurde. Carl IV. legte damals, 1348, auch den dritten Bestandtheil des mecklenburgischen Ländercomplexes noch zu: die Herrschaft Stargard, auch eine deutsche Herrschaft, wie Schwerin, die Jahrhunderte lang zwischen Brandenburg und Mecklenburg streitig gewesen war. Auf dieser alten Ländereintheilung Mecklenburgs in die drei Kreise, den mecklenburgischen Kreis oder die Graffschaft Schwerin — den wendischen Kreis, das Fürstenthum Wenden — und in den stargard'schen Kreis beruht noch heut zu Tage die ganze Landesverfassung Mecklenburgs, die in dem 16ten Jahrhundert sich consolidirte, wo der mecklenburgische Kreis, die Graffschaft Schwerin, der kleinere westliche Theil des Fürstenthums