Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/064

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[063]
Nächste Seite>>>
[065]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglicher Regierung vom 20. Juli 1819. zur Protokoll-Ziffer 7842, von den zum Waldmichelbacher Bethaus gehörigen Gemeinden Waldmichelbach, Siedelsbronn, Kreidach, Vöckelsbach, Wahlen, Afolterbach, Oberscharbach und Unterscharbach, welche 4 letztern Orte dem Großherzoglichen Justizamte Fürth untergeben sind, nach dem ordinären Steuerfuße erhoben werden soll, wird den Contribuenten mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß, wo vermischte Ehen bestehen, nur die Hälfte des Steuer-Kapitals in Ansatz gekommen und der Beitrag auf den Gulden Ortssteuer-Kapital - 1,23 pf. ist.

Waldmichelbach den 6. September 1819.
Großherzoglich Hessisches Justizamt.
Weyland.



Ausschlag der Armirungskosten des 1ten Bataillons Landwehr-Regiments Nro. 8.

Nach der Verordnung Großherzogl. Regierung d. d. 28ten August 1819 ad Num. 9325. sollen die Armirungskosten des 1ten Bataillons Landwehr-Regiments Nro. 8. im Bataillonsbezirke, wozu die Orte Umstadt, Kleinumstadt, Richen, Reibach und Heubach gehören, nach dem Steuerfuße Lit. B. erhoben werden, und kommt hiernach auf den Gulden Ortssteuerkapital, einschließlich der Erhebungs- und Registerfertigungs-Gebühren, 1,0265 pf., welches. den Kontribuenten hiermit bekannt gemacht wird.

Umstadt den 13ten September 1819.
Großherzoglich Hessisches Oberamt.
Martin.



Dienstbestellungen und Ernennungen etc.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 11. des vorigen Monats, den geistlichen Inspector, Hofprediger und Stadtpfarrer Johann Daniel Wolf, zu Erbach, von dem zeither geführten Inspectorate der Diöces Erbach, unter Belassung des Prädicats, als Inspector, zu entbinden - und den bisherigen Inspections-Vicar, Pfarrer Johann Wilhelm Willenbücher, zu Brensbach, zum geistlichen Inspector der Diöces Erbach zu ernennen - unter gleichem Tage, den Inspections-Vicar, Oberpfarrer Johann Tobias Sinnigsohn zu Umstadt, zum Inspector der lutherischen Diöces Umstadt, zu bestellen - dem Mitprediger Ludwig Engel zu Wallerstädten, die erledigte Lutherische Pfarrei zu Großzimmern, Amts Umstadt - und dem Kandidaten der Theologie, Philipp Peter Crößmann, von Pfungstadt, die erledigte Mitpredigers- und erste Stadt-Präceptoratsstelle zu Umstadt zu übertragen gnädigst geruhet.