Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/198

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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14) Herr Hauptmann Freiherr von Schenk zu Hermannstein in Altenstadt,
15) - Rittmeister Freiherr von Schenk zu Wäldershausen in Wäldershausen,
16) - Geheimerath und Hofmarschall Freiherr du Thil zu Darmstadt, gegenwärtig in Wien,
17) - Geheimerath und Gesandter Freiherr von Wiesenhütten zu Frankfurt a. M.
Alle hier oben verzeichnete adliche Grundeigenthümer sind zugleich wählbar mit Ausnahme von Num. 3 und 7, welche das zur Wählbarkeit erforderliche Alter noch nicht haben, und deshalb blos stimmfähig sind.

II. Verzeichniß.
1)
Herr Geheimerath Freiherr von Barkhaus-Wiesenhütten zu Frankfurt,
2)
- von Bellersheim zu Münzenberg,
3)
- Generalmajor Graf von Degenfeld-Schomburg zu Großcarben,
4)
- Generallieutenant Freiherr von Löw zu Steinfurt, in Offenbach,
5)
- Geheimerath von Nimptsch, zu Gundernhausen,
6)
- Oberamtmann von Pöllnitz zu Reinheim,
7)
- Oberforstcollegs-Director und Oberforstmeister Freiherr von Riedesel zu Darmstadt.
8)
- Freiherr von Riedesel zu Altenburg,
9)
- Forstmeister Freiherr von Riedesel zu Stockhausen,
10) - von Rotsmann zu Dotzelrod,
11) - Obervorsteher Freiherr von Schenk zu Kestrich,
12) - Freiherr von Schenk zu Rülfenrod in Sorge,
13) - Kammerherr Freiherr von Wetzel zu Obermörlen.

      Darmstadt der 24ten April 1820.

Freiherr von Gruben, Geh. Staatsrath.




Berichtigung.

      In dem Artikel 12. des in Nro. 23. des Regierungsblatts erschienenen Edicts über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civil-Staats-Beamten ist der Artikel 11. allegirt. Es muß aber heißen: in dem Falle des Artikels 10.