Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/234

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Artikel 15.

      Kein wirklicher Offizier kann ein Handels- oder Fabrikgeschäft oder ein anderes, mit der Landwirthschaft nicht in Verbindung stehendes Gewerbe, ohne besondere Erlaubniß Unseres Oberkriegs-Collegs, betreiben. Bei Versetzung eines Offiziers wird auf solche Verhältnisse keine Rücksicht genommen.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
            Darmstadt den 25ten April 1820.
                  (L. S.)

LUDEWIG.
v. Weyhers.



Bestätigung eines milden Legats.

      Der dahier verstorbene Hofbildhauer Eckhardt hat der hiesigen Armen-Anstalt ein Legat von 200 fl. und außerdem noch den Rest seiner Baarschaft, nach vorheriger Bestreitung der Begräbniß- und andern Kosten, vermacht.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dieses milde Vermächtniß, Landesherrlich gnädigst bestätigt und die betreffende Behörde zu dessen Annahme ermächtigt.
      Darmstadt den 27ten April. 1820.

Aus Höchstem besonderen Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden. Wernher.
Stumpff.



Ernennungen zu Mitgliedern der ersten Kammer der Stände-Versammlung.

      Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben unterm 3. May den Geheimen Staats-Rath Dr. Carl Joseph von Wreden ernannt und beauftragt, in Ermangelung des katholischen Landes-Bischofs, die Stelle desselben in der ersten Kammer der Ständeversammlung zu bekleiden;
      Sodann haben Höchstdieselben den Geistlichen Geheimen Rath Dr. Johann Ernst Christian Schmidt zu Gießen, unter Verleihung der Würde eines Prälaten auf Lebenszeit, zum Mitgliede der ersten Kammer der Ständeversammlung - so wie den wirklichen Geheimen-Rath und Gesandten bei den Höfen von Cassel und Biebrich, und bei der freien Stadt Frankfurt, Franz Wilhelm Freiherrn von Wiesenhütten - den wirklichen Geheimen Rath und Hofmarschall Carl du Bos Freiherrn du Thil und den Baron Heinrich Mappes zu Mainz zu Mitgliedern der ersten Kammer der Stände-Versammlung, auf Lebenszeit, zu ernennen geruhet.