Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/264

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Dienstbestellungen.

      Am 20ten April 1820 ist dem bisher im Forstrevier Gundernhausen, Laubforsts Bessungen, gestandenen Revierförster Friedrich Heyer, das Forstrevier Oberramstadt, Forsts Ernsthofen; sodann dem bisher in dem provisorischen, nun aufgehobenen Forstrevier Dianaburg, Forsts Darmstadt, angestellt gewesenen Revierförster Ludwig Köhler, das Forstrevier Gundernhausen übertragen worden.
      Des Großherzogs Königliche Hoheit haben ferner am 13ten Mai dem Doctor beider Rechte Johann Martin Mohr, aus Wöllstein, die erledigte Stelle eines Friedensrichters, in dem Kanton Niederolm zu übertragen - unter gleichem dato, den Candidaten der Theologie Friedrich Heinrich Rullmann, von Schwickartshausen, als Caplan zu Münzenberg zu bestätigen - und am 17ten desselben, den Advocaten und Procurator bei der Gesammt-Justizkanzlei zu Hungen, Georg Konrad Adolphi, in Rücksicht der Verlegung seines Wohnsitzes von Hungen nach Giessen, in die Zahl der Hofgerichts-Advocaten und Procuratoren zu Giessen, aufzunehmen gnädigst geruhet.

Sterbfall.

      Unterm 27ten Februar l. J. ist die ehemalige Conventualin des Klosters Marienschloß, Cäcilie Stiehler, zu Höttheim, im Baierischen, verstorben.

Straf-Erkenntnisse.

      Folgende von dem Großherzoglichen Hofgericht zu Giessen und respective dem Großherzogl. Oberappellationsgericht dahier, in der Oberappellations- oder Revisions-Instanz ausgesprochene Straferkenntnisse, sind nach Beschreitung der Rechtskraft, seit dem ersten Januar 1820, von demselben in Vollzug gesetzt worden.:

1.) wurde durch Urtheil vom 20. August 1819 Anna Marie Nagelschmidt von Bindsachsen[GWR 1] wegen Ermordung ihres neugebohrnen unehelichen Kindes, zur Hinrichtung mit dem Schwerdt verutheilt, diese Todes-Strafe aber, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog, aus höchster Gnade in Lebenslängliches Zuchthaus verwandelt.
2.)
"
durch Verfügung vom 28ten Februar 1820 Magdalene Steinigerin von Steingruben, wegen Vagabundenlebens und unterhaltener Verbindung mit Räubern, des Landes verwiesen.
3.)
"
durch Urtheil vom 13ten Januar 1820 Salz-Inspektor Walb zu Biedenkopf, wegen Veruntreuung, seines Amts entsetzt, zum ferneren Staatsdienst



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Biedsachsen