Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/265

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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für unwürdig erklärt, und zu einer Festungs-Arrest-Strafe von einem Jahr verurtheilt.
4.) wurde durch Urtheil vom 4. Oktober 1819. Kaspar Freund von Engelrod, wegen Verfertigung und Verwechslung falschen Geldes zu acht Jahren Zuchthaus-Strafe verurtheilt.
5.)
"
durch Urtheil vom 4ten März 1820. Wilhelm Ruppert aus Ollmütz wegen Diebstähle und Diebsverbindung zu acht Jahren Zuchthaus condemnirt.
6.)
"
durch Urtheil vom 6ten April 1820. Nicolaus Voß von Schlitz wegen qualificirter Diebstähle, Diebsverbindungen und Vagabundenlebens zu acht Jahren Zuchthaus verdammt.
7.)
"
durch Urtheil vom 7. April 1820. Andreas Georg von Rainrod wegen qualificirter Diebstähle und Diebsverbindungen zu zwei und ein Viertel Jahr, und
8.)
"
unterm nämlichen Tage Philipp Löber er aus Giessen wegen mehrerer Diebstähle zu zwei Jahre Zuchthausstrafe condemnirt.