Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/335

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt den 26. Juli 1820.


Wir sind von der obersten Staatsbehörde ermächtigt, nachstehend bekannt zu machen eine

Uebersicht
der
nach den - den Exigenz-Etats der Gemeinden der Provinz Oberhessen angefügten Berechnungen, zu Bestreitung der Communal-Ausgaben pro 1820 einschließlich der Landes-Kriegs-Commissariats-Gelder für`s 2te halbe Jahr 1820 auszuschlagenden Beiträge.


Bemerkung:

      Da die Gemeinden der Forst- und Gräflich Isenburgischen Standesherrschaften, so wie Vilbel, Obererlenbach, Niederursel, Gräflich Elzischer Antheil an Burggräfenrod etc. erst im Juli 1816 mit dem Großherzogthum Hessen vereiniget worden sind; so werden solchen keine Beiträge zur Tilgung der vor diesem Zeitpunkt contrahirten Landes-Kriegs-Commissariats-Schulden angesetzt.