Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/357

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 41.
Darmstadt am 13. Juni 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung über einige Abänderungen in dem Geschäftsgang der Ministerien; - 2) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen 2. Klasse der Gemeinde Fleschenbach für 1848 betr.; - 3) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Sulzheim für 1848 betr.; - 4) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirke Darmstadt für 1849; - 5) Desgl. der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Biedenkopf für 1849; - 6) Dienstnachrichten.

Bekanntmachung
über einige Abänderungen in dem Geschäftsgang der Ministerien.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog wollen die Staatsverwaltung, soweit es ohne Beeinträchtigung wesentlicher Zwecke geschehen kann, vereinfachen. Um zunächst durch eine größere Vereinigung der Ministerien allseitige Berathung und Erleichterung des Geschäftsganges bei denselben herbeizuführen, hierdurch zugleich die Einheit in der Haltung und die gegenseitige Ergänzung der Kräfte in der Regierung zu fördern, haben Höchstdieselben Folgendes zu verordnen geruht:
Für alle wichtigeren Gegenstände - wozu unter andern gehören: Gesetzes-Entwürfe, Zweifel über den Sinn eines Gesetzes, allgemeine Vorschriften, Instructionen, Anstellungen zu höheren Stellen, - treten die vier dermaligen Civil-Ministerien zu einem Gesammt-Ministerium zusammen, das bei Vorträgen an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gemeinschaftlich zu berichten hat.
Die Vorbereitung dieser Gegenstände, sowie die Erledigung der minder wichtigen, verbleibt jedem einzelnen betreffenden Ministerialdepartement. Daher sind die einschlagenden Schreiben