Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/105

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 11.
Darmstadt am 30. März 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Medicinaltaxe betr.; - 2) Bekanntmachung, die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legalisirten Grundbücher betr.; - 3) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Vilbel betr.; - 4) Uebersicht der für das Jahr 1953 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Grünberg betr.; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz betr.; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim betr.; - 7) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Vöhl betr.; - 8) Abwesenheitserklärung; - 9) Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen; - 10) Namensveränderung; - 11) Dienstnachricht.


Bekanntmachung,
die Medicinaltaxe betreffend.

Die in der Medicinaltaxordnung vom 14. August 1822 unter "A. Prüfungs- und andere Gebühren" festgesetzten Gebühren für Prüfung eines Apothekenverwalters sind mit Allerhöchster Ermächtigung den Gebühren für Prüfung eines Apothekenbesitzers gleichgestellt, mithin von 18 fl. auf 24 fl. erhöht worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt den 11. März 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Reuling.


Bekanntmachung,
die in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legalisirten Grundbücher betreffend.

I. Seit der Aufstellung des im Regierungsblatt Nr. 57 v. J. veröffentlichten Verzeichnisses der mit legalisirten Grundbüchern versehenen Gemarkungen der Provinzen Starkenburg und Oberhessen