Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/116

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[115]
Nächste Seite>>>
[117]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 11.


Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1853 geschehen soll.

Vöhl, am 28. Februar 1853.
Das Großherzogliche Kreisamt Vöhl.
Fuhr.


Abwesenheitserklärung.

Durch Urtheil des Großherzoglichen Bezirksgerichts zu Mainz vom 26. Februar 1853 ist zur Constatirung der Abwesenheit von Valentin Joseph Bernet, Bäcker, aus Bingen, die im Artikel 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.


Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen.

An der Großherzoglichen Landes-Universität zu Gießen haben die philosophische Doctorwürde erhalten:

am 15. Februar 1853:
1) Heinrich Dölp von Kirchbrombach,
2) Otto Buchner von Darmstadt,
3) Otto Schlapp von Gießen;
am 18. März:
4) Friedrich Boltz von Mainz,
5) Isidor Heß von Gießen.


Namensveränderung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 26. Januar dem Abraham Rothschild zu Rödelheim zu gestatten, in Zukunft den Namen Abraham "Ochs" zu führen.


Dienstnachricht.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

durch allerhöchste Entschließung vom 28. Februar d. J. zu bestimmen, daß die Dienststelle des Geheimen Cabinets-Secretariats künftig die dienstliche Benennung "Cabinets-Direction" zu führen habe; und
an demselben Tage, den Geheimen Cabinets-Secretär G. Zimmermann, unter Belassung des ihm verliehenen Charakters als Geheimer Cabinetsrath, zum Director des Großherzoglichen Cabinets zu ernennen.