Herforder Chronik (1910)/035

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[034]
Nächste Seite>>>
[036]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



kleineren Trunk Met. In vigilia nativitatis Domini, d. i. am Weihnachtsheiligabend gibt die Vorsteherin dem Meier zu Oldenhervorde einen größeren Trunk Wein und zwei große Käse; in Purificatione, d. i. am Fest Maria Reinigung, 2. Febr., zwei Kerzen aus einem talento[1]. In cena Domini, d. i. am Gründonnerstag gibt der Meier zu Oldenhervorde der Vorsteherin drei Stiegen, je 20 Stück Eier und 15 Törtchen (Rundkuchen).
Die Vorsteherin gibt jedem Meier einen suegeram (?), mit Ausnahme des Meiers zu Oldenhervorde, dem sie zwei suegeras oder zwei Stück Lachs gibt. In rogationibus fer. IIItia d. i. am 3. Tag nach Sonntag Rogate, gibt der Meier zu Oldenhervorde 14 Törtchen, „Spelekoken“ genannt, aus zwei Herforder Scheffeln gemacht, einen Käse und Butter usw.“


Mit der Ausdehnung des abteilichen Besitzstandes wuchsen auch die Einkünfte des Stiftes und zu welcher Höhe diese gelangten, läßt sich ersehen aus dem von Darpe, Münster, Theissing 1892 veröffentlichten Einkünfte- und Lehnsregister der Fürstabtei Herford, woraus später ein Auszug folgen soll.

Der Kultus des hl. Waltger.

Die Verehrung des hl. Waltger reicht nach der vita Waltgeri[2] bis in die älteste Zeit hinauf. Die vita berichtet darüber im 36. Kapitel unter der Überschrift: „Von dem, der die Gedächtnisfeier des hl. Waltger lästerte“:

Nach Verlauf einiger Jahre, d. h. nach Waltgers Tode, haben die geistlichen Beamten von Herford zugleich mit den Bürgern[3] den Beschluß gefaßt, das Gedächtnis des Heimgegangenen Waltger durch Speisung der Armen zu feiern. Auf die Kunde davon seien aus den umliegenden Ortschaften die Nachbarn herbeigeströmt, um sich mit den Bürgern zu einem gemeinsamen Feste (tripudium) zu vereinigen. Es muß aber dabei sehr ausgelassen hergegangen sein, denn als ein angesehener Bürger, mit Namen Erp, von seiner Frau ermahnt wurde, das Fest auch mitzufeiern, habe er das mit dem Ausdruck höchsten Unwillens abgewiesen und hinzugefügt, daß er sich an den Possen und Narreteidingen der Bürger nicht beteiligen werde.

Die göttliche Strafe für seine Lästerung blieb nicht aus; er erkrankte schwer in der folgenden Nacht und hatte seine Genesung nur dem Gelübde, fortan eifrig an der Verehrung des Heiligen teilzunehmen, zu danken. Nach wiederhergestellter Gesundheit erfüllte er sein Gelübde und bestritt, so lange er lebte, aus eigenen Mitteln die Kosten des Waltgerifestes.


  1. D. h. so starken Kerzen, daß aus einem talentum (bestimmtes Gewicht) nur zwei Kerzen hergestellt werden.
  2. W. U. B I 488-501.
  3. Die Bezeichnung der Hofbesitzer als Bürger darf uns nicht auffallen; wir müssen bedenken, daß der Verfasser der vita Waltgeri zu einer Zeit geschrieben hat, wo ihm dergleichen Ausdrücke geläufig waren.