Herforder Chronik (1910)/150

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Herforder Chronik (1910)
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Hagebuchenpflänzlinge gesetzt. Johann Redecker sagt, das sei eine „ungepühr“ (unrechtmäßiges Vorgehen), selbige Landwehr käme der Stadt zu, die Stadtdiener haben nicht recht acht gegeben.

6. Hat sich befunden, daß der Meyer zu Biemsen aus seinem großen Teiche einen Wassergraben in der Stadt Landwehr geführt hatte. Johann Redecker sagt, es sei eine „ungepühr“. Er habe vor etzlichen Jahren im Auftrage der Stadt daselbst die Landwehr aufgegraben und keinen Wassergraben bemerkt.

7. Hat sich befunden: Bei Stuten Hause am Heyenloh[1], wo der Stadt Landwehr heraus an den gemeinen Fahrweg geht, hat der alte rechte Schlagbaum gestanden, zu welchem sel. Abel vorm Lockhauser Baum den Schlüssel gehabt, ihn auf- und zuzuschließen. 150 Schritt von diesem Schlagbaum haben die lippischen Untertanen auf Geheiß ihres Vogtes nach der Stadt und ihrer Mithude hin einen neuen Schlagbaum ohne Vorwissen der Stadt Herford „gehangen“.

8. Von diesem alten Schlagbaum an bis in die Specken[2] war keine Landwehr vorhanden. Redecker berichtet, er habe von vornehmen alten Leuten gehört, daß die Fratres[3] von Herford für diese fehlende Landwehr der Stadt ihren Fraterteich, jetzt Heuland, erblich gegeben und ausgetauscht haben, wofür sie der Stadt noch jährlich „drittehalb“ Taler entrichten.

9. Redecker berichtet, daß der Meyer zu Bürten mit seinem Vieh nur je einen halben Tag in der Herforder Heide zur Hude und Weide berechtigt sei, jedoch mit einer bestimmten Anzahl Schafe. Die daselbst vorgefundene kleine Schafbrücke sei früher nicht vorhanden gewesen, könne also wieder „abgeschaffet“ werden.

10. Endlich berichtet Redecker, daß die Herforder Schnat dicht vor den Büxter Teichen hinaus und oben durch Joh. Dieterdings großen Teich nach den anderen Ellern hinauf gehe, und hätte der sel. Stadtdiener Jürg Honerdt unter diesem großen Teich in dem Ellernbusch die jungen Eichbaume „gerottet“, auch alle Ellern, welche diesseits der Teiche gestanden „zu behuff“ (zum Nutzen) der Stadt abhauen und wegführen lassen.

Unterschrift des Notars Johann Dipclius.

Es reizte uns nun beim Durchlesen des Protokolls ungemein, den von den Grenzbeschauern gemachten Weg gleichfalls zu gehen und seine Länge zu prüfen.

Das Protokoll in der Hand, folgten wir vom Renntor an der Fährte jener Abgeordneten, zogen durch den Ahmser Baum, ließen den neuen Krug rechts und betraten die nach Werl führende Straße. Die Windmühle ist unser Ziel, denn dort in der Nähe kommt an der linken Straßenseite von der Werrebrücke her ein Weg, und wo dieser Weg von dem Flusse abgeht, da ist die Anfangsstelle der Altstädter Landwehr, und jenseits der Brücke diejenige der Neustädter Landwehr. Bis hierher ist von Herford etwa ein Stündchen zu rechnen. Von der

  1. Vgl. S. 149 Anm. 1.
  2. Specke ist ein aus Buschwerk, Erde und Rasen durch sumpfige Gegenden und Wiesen aufgeworfener Weg.
  3. Aus dem Fraterhause. S. Kap. Fraterhaus.