Herforder Chronik (1910)/185

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Herforder Chronik (1910)
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Diese Begabungen deuten darauf hin, daß der Kandelaber etwa gegen das Jahr 1450 errichtet worden sei; ohne Zweifel lag in der Neuheit der Institution der Anlaß, daß man gerade in der Zeit von 1450 bis 1470 seine Freigebigkeit vorzugsweise dem Leuchter zuwandte. Die ausgehobenen Notizen geben aber zugleich Fingerzeige, wie man sich die Form des Kandelabers zu denken habe. Insbesondere wird man aus dem letzten allen herleiten dürfen, daß der Leuchter zwölf Kerzen oder Lämpchen getragen habe, der Zwölfzahl der Apostel entsprechend.

       4. Der Raum südlich von der Kirche war der Hauptbegräbnisplatz für die eingepfarrte Gemeinde. Wann er diesem Zwecke gewidmet worden, ist nicht mit Sicherheit festzustellen. Gewiß ist, daß die Gemeinde in früher Zeit einen Beerdigungsplatz vor dein Deichtore besaß, auf dem sich die dem H. Laurentius geweihte - nach den Komp. Pr.-Akten Bd. 1 S. 372 schon im Jahre 1616 längst nicht mehr vorhandene - Kapelle mit einer Klause befand. Dieser Leichenhof soll nach Rose, a. a. O. Bd. 3 Kapitel 1 S. 130, der indessen seine Quelle nicht angibt, nach einer heftigen Epidemie im Jahre 1350 angelegt worden sein. In einer Urkunde vom Jahre 1470 - M. K. A. Nr. 32 - wird als Zeuge ein Johann Croech (?) rector Laurentii extra muros oppidi H. capellae genannt. In einem alten Protokollbuche der Abtei - ediert zu den Kompr. Pr.-Akten als Transsumt[1] Nr. 18 - heißt es zum Jahre 1489:

„Am 10. Oktober hat die Gnädige Frau die erledigte S. Lorenzkapelle ihrem Kapellan, dem Priester Conrad Möhren, selbst gegenwärtig, verliehen;“

ferner zum Jahr 1504:

„Am Tage des Apostels Thomas hat der Amtmann M. Henrich Sorpp an Stelle der Frau Äbtissin einen gewissen Egemodt Scgall angenommen, zugelassen und beliehen, daß er eine kleine Hütte auf dem neuen Gottesacker (in novo coemeterio) außerhalb der Deichpforte bewohnen sollte, um hier als Klausner zu leben. Er hat Treue gelobt in Gegenwart Conrad Möhrens, Rektor der dasigen Kapelle;“

endlich zum Jahre 1507:

„Rötger Schriver wurde als Klausner bei der S. Lorenzkapelle außerhalb der Deichpforte aufgenommen.“

Die erwähnte Angabe Roses und der Ausdruck des Protokollbuches „in novo coemeterio“ drängen allerdings zu der Annahme, daß vor Anlegung des Beerdigungsplatzes vor dem Deichtore ein anderer allgemeiner Leichenhof der Münstergemeinde existiert habe. Wo aber dieser gelegen, und ob er in der Nähe der Münsterkirche zu suchen sei, ist zweifelhaft, letzteres um so mehr, als in den Kompr. Pr.-Akten unter Nr. 41 der Transsumte eine aus dem abteilichen Archiv entnommene Bescheinigung des Paderborner Weihbischofs vorliegt, daß er im Jahre 1486 den Begräbnisplatz an der S. Pusinnenkirche eingesegnet habe. Freilich bleibt es möglich, daß diese Einsegnung keine ursprüngliche, sondern

  1. Beglaubigte Abschrift.