Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Nach früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 207.075 Einwohner
" " 1890 223.832 "
" " 1900 250,731 "
" " 1905 268.916 "


      Die Zunahme innerhalb der letzten 5 Jahre betrug also 9.846 Personen (= 3,66%).

      Die Bevölkerung des Landes gehört fast durchweg der evangelisch-lutherischen Religion an, nur 2,48% sind Katholiken und Andersgläubige. Genaue Angaben über die Verteilung der Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnis nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 waren bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht bekannt.

Landesvertretung.

      Sachsen-Meiningen bildet nach der Verfassung vom 23. August 1829, neugeregelt durch Nachträge von 1871, 1877 und 1896, eine erblich konstitutionelle Monarchie. Staatsoberbaupt ist Herzog Georg II., geb. 2. April1826.

      Als Volksvertretung besteht der Landtag aus 24 direkt und in geheimer Wahl auf 6 Jahre zu wählenden Abgeordneten, von denen

    4 Vertreter der höchstbesteuerten Grundbesitzer,
    4 " " persönlich Höchstbesteuerten und
    16 von den übrigen Angehörigen des Herzogtums gewählt werden.

Politische Einteilung und Organisation der Verwaltungsbehörden.

Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Herzogliche Staatsministerium, welches seinen Sitz in Meiningen hat. Dasselbe gliedert sich in 5 Abteilungen:

    1. für Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses und des Aeußern,
    2. " das Innere,
    3. " die Justiz,
    4. " Kirchen- und Schulsachen,
    5. " Finanzen.

      Für die Verwaltung der inneren Angelegenheiten ist das Land in 4 Kreise:

    Hildburghausen, Saalfeld
    Meiningen, und Sonneberg

eingeteilt, denen je ein Landrat (Landratsamt) vorsteht.

      Die Stadtgemeinden stehen unter Aufsicht des Staatsministeriums, Abteilung des Innern, in gewissen Polizeisachen auch unter Aufsicht des Landrats. Die Gemeindebehörden führen in den Städten Satzungen, Hildburghausen, Eisfeld, Sonneberg, SaalfeId und Pößneck die Bezeichnung „Magistrat", in den übrigen Städten die Bezeichnung „Bürgermeisteramt", der Gemeindevorstand führt den Titel „Schultheiß".

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Für die Rechtspflege bestehen unter dem OberIandesgericht Jena 1 Landgericht in Meiningen mit folgenden Amtsgerichten:

    Eisfeld,
    Heldburg,
    Hildburghausen,
    Meiningen,
    Römhild,
    Salzungen,
    Schalkau,
    Sonneberg,
    Steinach (SaM),
    Themar und
    Wasungen.

      Weiter bestehen noch Amtsgerichte in:

    Camburg,
    Gräfenthal,
    Pößneck und
    Saalfeld, welche dem Landgericht Rudolstadt zugeteilt sind.

Herzogtum Sachsen-Altenburg.

      Hauptstadt: AItenburg 39.977 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Grün.

Statistisches.

      Das Herzogtum Sachsen-AItenburg umfaßt ein Gebiet von 1.323,52 qkm und besteht aus 2 räumlich voneinander getrennt liegenden Teilen, wovon der größere östlich gelegene die Bezeichnung Ostkreis, der kleinere die Bezeichnung Westkreis hat.