Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LXII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Gebiet der freien Hansestadt Bremen.

      Hauptstadt: Bremen 247.437 Einw.

      Landesfarben: Rot-Weiß

Statistisches.

      Das Staatsgebiet der freien Hansestadt Bremen umfaßt eine Fläche von 256,39 qkm und hatte nach den Feststellungen der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 299.526 Einwohner, wovon 148.529 Personen dem männlichen und 150.997 Personen dem weiblichen Geschlechte angehören. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt demnach pro qkm 1.168 Einwohner.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 156.723 Einwohner
" " 1890 180.443 "
" " 1900 224.882 "
" " 1905 263.440 "


      Innerhalb der letzten 5 Jahre ist sonach wieder eine Zunahme von 36.086 Personen (= 13,7%) erfolgt.

      Die Verteilung der Bevölkerung nach Religionsbekenntnissen aus Grund der Zählungsergebnisse von 1910 war bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht festgestellt. Nach der Zählung im Jahre 1905 betrug dieselbe

240.041 Evangelische,
19.655 Katholische,
1.432 Israeliten sowie
2.312 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Bremen bildet einen Bundesstaat mit republikanischer Staatsform. Die Staatsverfassung datiert vom 8. März 1849, bzw. 21. Februar 1854, zuletzt neugeregelt am 1. Januar 1894.

      Die Gesetzgebung wird von dem Senat und der Bürgerschaft ausgeübt. Der Senat, welcher vollziehende Kraft befitzt, besteht aus 16 aus Lebenszeit auf indirektem Wege gewählten, mindestens 30 Jahre alten Mitgliedern, von denen 2 Bürgermeister sind. Das Präsidium führt Jahr um Jahr abwechselnd einer der beiden Bürgermeister.

      Die Bürgerschaft setzt sich aus 150 Abgeordneten zusammen, welche auf 6 Jahre von 8 Klassen gewählt werden sind von denen die Hälfte alle 3 Jahre auszuscheiden hat.

Organisation der Verwaltungsbehörden und politische Einteilung.

      Das Staatsgebiet schließt in sich:

    die Stadt Bremen mit dem Randgebiete,
    " " Bremerhaven und
    " " Vegesack.

      Der Senat als oberste Verwaltungsbehörde gliedert sich in folgende Abteilungen:

  1. Bürgerschaftliche Angelegenheiten,
  2. Rechtspflege und Verwaltungsjustiz,
  3. Kirchliche Angelegenheiten,
  4. Schulwesen und Bildungsanstalten,
  5. Polizei- und Medizinalverwaltung,
  6. Finanzen und Staatsvermögen,
  7. Bauwesen und städtische Einrichtungen,
  8. Militärangelegenheiten,
  9. Gewerbeangelegenheiten,
  10. Handels-, Schiffahrts- und Verkehrsanstalten,
  11. Verwaltung der Zölle und Reichssteuern,
  12. Armenwesen, milde Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterversicherung,
  13. verschiedene Verwaltungszweige,
  14. Reichs- und auswärtige Angelegenheiten.

      Die Stadt Bremen bildet eine Gemeinde des Bremischen Staates. Ihre Organe sind der Senat und die Stadtbürgerschaft. Das Landgebiet bildet aIs Kreis einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten. Die Stadtgemeinden Bremerhaven und Vegesack bilden Körperschaften, denen die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten zusteht.