Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LXIII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Einteilung der Gerichtsbezirke.

Für die Rechtspflege sind vorhanden 1 Landgericht in Bremen mit den Amtsgerichten Bremen und Bremerhaven, welche zum Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg gehören.

Gebiet der freien Hansestadt Hamburg.

      Hauptstadt: Hamburg 931.035 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Rot.

Statistisches.

      Das Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg umfaßt 414 qkm und hatte nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 1.014.664 Einwohner, und zwar 504.902 Personen männlichen und 509.762 Personen weiblichen Geschlechts. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt sonach 2.451 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 453.869 Einwohner
" " 1890 622.530 "
" " 1900 768.349 "
" " 1905 874.878 "

      Die Zunahme betrug sonach innerhalb der letzten 5 Jahre 139.786 Einwohner (= 15,98%).

Nach Religionsbekenntnissen verteilt sich die Bevölkerung wie folgt:

ca. 936.500 Evangelische,
ca. 48.000 Katholische,
ca. 21.000 Israeliten sowie
ca. 10.000 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

(Endgültige bzw. genaue Zahlen über die Verteilung nach Konfessionen standen zur Zeit der Drucklegung dieses Werkes noch nicht fest.)

Landesvertretung.

      Hamburg ist ein Bundesstaat mit republikanischer Staatsform. Die Verfassung wurde am 13. Oktober 1879 publiziert, jedoch in den Jahren 1888, 1894, 1896 und 1906 geändert.

      Die gesetzgebende Gewalt wird von dem Senat und der Bürgerschaft, die vollziehende vom Senat ausgeübt.

      Die Regierung liegt in den Händen des Senats, welcher aus 18 auf Lebenszeit gewählten Senatoren besteht. Von den Senatoren müssen 9 juristisch gebildet und 7 Kaufleute sein.

      Die Bürgerschaft setzt sich aus 160 Vertretern aller Staatsbürger zusammen, von denen 80 durch allgemeine direkte Wahlen, 40 von den Grundeigentümern des Stadtgebiets und 40 von den sogenannten Notabeln, d. h. den ehemaligen und gegenwärtigen Mitgliedern des Senats, der Bürgerschaft, der Gerichte, der Verwaltungsbehörden, der Handels-, der Gewerbe- und der Detaillisten-Kammer abgeordnet werden.

Organisation der Verwaltungsbehörden und politische Einteilung.

    I. Bei dem Senat sind folgende Abteilungen gebildet:
    1. für Reichs- und auswärtige Angelegenheiten, Handel, Schiffahrt, Gewerbe und Zollwesen;
    2. für Bau-, Eisenbahn-, Justiz- und Unterrichtsangelegenheiten;
    3. für Finanzen, polizeiliche und innere Angelegenheiten.

    II. Behörden, welche aus Senatsmitgliedern bestehen:

      die Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten;
      " " " " Eisenbahnangelegenheiten;
      " " " " Post- und Telegraphenangelegenheiten;
      " " " " Militärangelegenheiten (Militarkommission des Senats), welcher die Ersatzkommissionen unterstellt sind;