Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/299

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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dem Hofbäcker, und dies ward Veranlassung zu seiner Absetzung. Es war dies 1660, und Nicol. Bruno macht in seinem Manuscript bei diesem Jäger die Bemerkung: „Hefft övel gejaget.“

Wir wenden uns nun nach Holstein und können da, um im Zusammenhange zu bleiben, bei dem abgetheilten Sonderburgischen Fürstenhause den Anfang machen.

Herzog Johann der Jüngere hatte hier die Aemter Plön und Arensbök, wozu noch 1582 Reinfeld kam. Dahin gehörten zuvörderst die Kirchen zu Plön, wo in der Neustadt noch eine neue Kirche erbaut ward. Wir wollen jedoch hier auf statistisches Detail nicht weiter eingehen, sondern lassen unmittelbar nach dem Herzoglich Plönischen Landestheile folgen im eigentlichen Königlichen Antheile:

4. die Münsterdorfische Propstei, welche nunmehr um einige Kirchen vermehrt ward. Die Capelle zu Münsterdorf nämlich erhielt Pfarrgerechtigkeit im Jahre 1600, und der dortige Pastor ward 1646 in das Consistorium aufgenommen. Von König Christian IV. wurde eine neue Stadt angelegt, der er den Namen Glückstadt gab[1]. Der Pastor trat 1620 in das Consistorium, in welches auch 1637 Colmar und Neuendorf aufgenommen wurden, so daß seitdem die Zahl der dazu gehörigen Kirchspiele 21 betrug. Das Consistorialgericht ward gegen Ende dieses Zeitraumes von Münsterdorf, welches im Kriege 1644 ganz abbrannte, verlegt und wenigstens seit 1652 in Krempe als dem Wohnorte des Propsten gehalten. Pröpste waren nach Vorstius Tode 1599 die folgenden Pastoren zu Itzehoe: 1601—23 Matthias Clodius, 1623—32 Detlev Meier, 1634—51 Vitus Barbarossa; sodann von 1652 der Pastor zu Crempe Johann Hudemann.

5. Die Propstei Segeberg ist als in diesem Zeitraume erst entstanden anzusehen, obgleich sie noch anfänglich keinen besonderen Propsten hatte, sondern dieses Amt von den Münsterdorfischen Pröpsten verwaltet ward. Es dauerte bis 1684, bevor sie einen eigenen Propsten bekam. Aber bereits 1596 ist vom Convent „der Pastoren des Kalandes tho Segeberge“ die Rede[2]. Es gehörten aber


  1. Der Fundationsbrief datirt vom 22. März 1617; vgl. Witt, Säcularfeier der Stadt- und Landgemeinde Glückstadt. 1801. Ueber das eigentliche Jahr der Erbauung der Stadt Staatsbürgerl. Magaz. II, S. 695.
  2. S. Burchardi, Von den Synoden, S. 16. 17. Unter dem Vorsitze des Propsten M. Johannes Vorstius vertrugen damals die Pastoren des Segeberger Conventes eine Streitsache wegen des Gnadenjahres in Ratkau.