Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/010

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Hurten van Schoeneck zo vnsme Erffmarschalck des vurg. vns landts van Guylge genoemen vndtfangen ind In belent hain“ u. s. w. Eine neue Belehnung empfing Engelbrecht Hurth im J. 1512 von Herzog Johann. Im J. 1517 schenkte er seinem Neffen Johann Hurth von Schoeneck, weil er selbst keine Kinder hatte, das Erbmarschall-Amt nebst den dazu gehörigen Gütern als Mitgift zu seiner Heirath mit Anna von Palant, jedoch mit dem Beding, dass Johann und Anna solche Güter erst nach seinem tödlichen Abgang in Gebrauch nehmen sollten. Von Johann Hurth erbte das Marschallamt auf seinen Sohn Carsilius, welcher dasselbe im J. 1540 seinem Oheim Emmerich Hurth, dem er ein Bedeutendes schuldete, übertrug, und diesen Uebertrag im J. 1550 nochmal erneuerte. So ward nun Emmerich Hurth als nächster Agnat[GWR 1] weiland Engelbrechts Hurth im J. 1564 von Herzog Wilhelm mit dem Erbmarschall-Amt belehnt, aber mit der Bedingung, dass er die Güter dieses Amtes, so durch Scheid- und Theilung verkommen, durch gebührliche Erstattung wieder beibringen solle. Diese Güter befanden sich nämlich im Besitz der von Hetzingen; und indem Emmerich Hurth sie von ihnen zurückverlangte, entwickelte sich im J. 1568 zwischen ihm und Johann Gryn und den Vormündern der minderjährigen Adolph und Emmerich von Hetzingen ein Prozess, dessen Ende nicht Emmerich Hurth noch sein Sohn noch dessen Wittwe erlebte. Die von Hetzingen gaben nicht nur die Güter nicht heraus, sondern sie machten sogar Ansprüche auf das Erbmarschall-Amt; und noch im folgenden Jahrhundert (1634) erscheint Adolphs Sohn, Johann Werner von Hetzingen, als Prätendent[GWR 1] dieses Amtes. — Emmerichs Sohn, Johann Hurth ward im J. 1574 von Herzog Wilhelm mit dem Erbmarschall-Amt belehnt; und 1589 empfing Wilhelm von dem Bongart zu Nothhausen in Vollmacht der Maria von der Leyen zu Behuf ihres minderjährigen Sohnes Hans Georg Hurth die Belehnung.

      Das Geschlecht Hurth von Schoeneck ist im J. 1615 im Mannstamm erloschen. Das Erbmarschall-Amt fiel mit Bewilligung der Miterbgenahmen auf Emund von Metternich zu Vettelhoven, dessen Mutter Eva eine geborne Hurth von Schoeneck war. Auch dieser starb bald nachher, im J. 1617. Es meldeten sich jetzt verschiedene Prätendenten[GWR 1]; aber des



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 Siehe Glossar