Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/027

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Malter Hafer verkauft, und dieselbe nicht wieder abgelöst, und da die Kinder und Erben des Tiel, nämlich Tiel und Metza, überdies noch wegen Bau und Reparaturen eine Forderung an Goddart von Deynsburg machten, so herrschten zwischen beiden Theilen lange Zeit Zwistigkeiten, die endlich im J. 1531 durch Vermittelung von Schiedsfreunden vor dem Herzoglichen Commissar Wilhelm von dem Bongart dahin geschlichtet wurden, dass Tielens Erben jährlichs nur 21 Malter Roggen und 21 Malter Hafer und drei Gänse Pacht zu liefern schuldig seien, bis Goddart die Erbrente mit 250 Goldgulden von ihnen abgelöst habe. Nach der Ablöse sollen die Erben noch sechs Jahre lang den Hof besitzen und jedes Jahr 32 Malter Roggen und 32 Malter Hafer und drei Gänse liefern; und wären die sechs Jahre um, dann solle Goddart ihnen nochmal 250 Goldgulden für Bau und Besserungen auszahlen. Diesem Spruche der Schiedsfreunde wird dann noch folgende Bemerkung beigefügt: „Vort ist myt verdragen ouermytz de gekoren frunde wat eyn Jeder partheie ausgegeuen hait Sall eyn Jeder quyt syn Dan dat veste gelaich zo Birckensdorff verzert ind alhie zo Hoinkirchen nu verzert wirt sal der veste Guedart van Deynsburg tzwin pennynck liden ind Theyllen erffen eynen.“ Goddart von Deynsburg ist obigem Spruche treulich nachgekommen, und so konnte er im J. 1538 wieder nach Belieben über sein Lehengut verfügen. Dasselbe vergrösserte er durch Hinzufügung mehrerer Allodial-Stücke, und verpachtete es mit Lehensherrlicher Bewilligung in genanntem Jahre Tielen von Poll, Stynen seiner Hausfrauen, und Metzen nachgelassener Wittib Heinrich Heytpers zu Dorweiler für einen jährlichen Pacht mit Namen 43 Malter Roggen und 43 Malter Hafer Dürener Massen, ein Vercken[GWR 1], drei Gänse und ein Lamm. Aber ich glaube schon im Voraus zu hören, wie die Leser an dieser Stelle sagen werden: Wir wissen jetzt genug vom Gut von Blyenstein. Drum schliesse ich mit der Bemerkung, dass zuletz Franz Ludwig Frh. von Harff zu Dreyborn mit diesem Gute belehnt wurde, nämlich im J. 1779.

Der Tondorfer Zehende.

      An dem Zehenden zu Tondorf, einem Lehen der Herren zu Prüm, waren Mehrere betheiligt; der grössere Theil desselben



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Siehe Glossar