Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/007

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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Genealogie Bongart.djvu
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Mit Rücksicht auf diese Vergünstigung reservirt Herr Goedert dem Herzog auf St. Bartholomaeus Tag 1361, dass er die dem Herrn von Schoenvorst übertragenen Rechte in keiner Weise beeinträchtigen wolle.

Sodann verschrieb der Herzog dem Herrn zur Heyden im J. 1367 (den neunten Tag im Heumonde) Haus und Amt von Wilhelmstein mit all seinem Zubehör, aber mit dem Vorbehalte, dass derselbe den Reynart Herrn von Schoenvorst und die Gebrüder Johann Maschereil Herrn von Rode und Goedert von Schoenau an den Gütern, die sie in dem Amte liegen hätten, nicht hindern, noch sie derentwegen mit Schatzungen und Beden oder sonstigen Diensten in einiger Weise beschweren solle.

Nicht lange nachher entstanden zwischen dem Herzog und seinem Vasallen Misshelligkeiten, die zunächst vielleicht darin ihren Grund hatten, weil letzterer dem Herzog sein Haus nicht in der Weise auftragen wollte, wie dieser es verlangte. Man übertrug im J. 1369 diese Angelegenheit Schiedsfreunden zur Schlichtung, und wurden hierzu die vier Ritter Werner von Breidenbent, Johann von Harff, Daniel von Eirnich und Goedert von Nyvenheim auserwählt. Diese thaten den Spruch, dass Herr Goedert für sich und seine Erben sein Haus zur Heyden dem Herzog als ein offenes Haus auftragen, und dasselbe von ihm zu Lehen empfangen solle, nach Form und Inhalt jener Briefe, die er vormals dem Markgrafen Wilhelm von diesem Hause gegeben. Ferner, dass Herr Goedert die Dörfer und Gerichte, die ihm vom Herzog für 3000 alte Goldschilde verpfändet worden, sein Leben lang und nicht länger besitzen solle. Endlich, dass Herr Goedert dem Herzog 5000 Mark Cölnisch zahlen, und davon 2000 dem Ritter Goedert von dem Bongart (Sohn des Erbkämmerers Gerart) in Abtrag solcher Schuld, als ihm der Herzog schuldig sei, die andern 3000 aber der Frau Herzogin überreichen solle.

Diesem Spruche gemäss trug Goedert Herr zur Heyden im J. 1370 (des Sonntags in der Fasten da man singt Oculi)