Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/11

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Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen
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nach Inhalt der Pfandverschreibung[1]; ferner sechs Morgen Benden zu Odendorf, den Hof zu Hoven samt den Pachten zu Metternich, Wilre und Heimerzheim. — Bernhard ist vor 1550 gestorben und hat folgende Kinder hinterlassen:

  1. Gerhard von Velbrüggen (B).
  2. Arnold und Ropert von Velbrüggen, sind beide unverehelicht gestorben.
  3. Sophia von Velbrüggen heirathete 1525 Wilhelm von Burtscheid zu Büllesheim (Bernhards Sohn).
  4. Elisabeth von Velbrüggen heirathete 1544 Johan von Wyderstein und ist mit einem Herrn von Ellingen zur zweiten Ehe geschritten.
  5. Anna von Velbrüggen heirathete (wie schon p. 8 bemerkt worden) im J. 1547 ihren Vetter Carl von Velbrüggen.
B.

      Gerhard von Aldenbrüggen genannt Velbrüggen zu Garrath war mit Anna von Metternich (Tochter des Heinrich und der Margaretha von Adenau) verheirathet, welche ihm die Hälfte der elterlichen Güter zugebracht. Heft XI. p. 51. Das Chur-Cölnische Erbthürwärter-Amt, nämlich jenes, so die Herren von Arwylre bekleideten, ist im J. 1516 von Huprecht von Ahrweiler auf Heinrichs Vater, Otto von Metternich, übergegangen, und nunmehr an die Herren von Velbrüggen gekommen[2]. — Im J. 1545 hat Margaretha Wolff Abtissin zu Dietkirchen den Gerhard von Velbrüggen mit sechzig Morgen Busch, fünf Morgen Benden und dreissig Morgen Land gelegen in Antweiler Herrlichkeit so belehnt, wie seine Voreltern (nämlich die Herren von Metternich) damit belehnt gewesen. Gerhard ist um 1563 gestorben; seine Kinder sind folgende:

  1. Bernhard von Velbrüggen (C).

  1. Friederich von Thomberg hatte dem Heinrich von Hemberg die in den Thomberger Hof zu Cardorp gehörenden Güter verschrieben. Diese Verschreibung kam im J. 1442 an Heinrichs Bruder Arnold von Hemberg Erbkämmerer, und erbte dann auf dessen gleichnamigen Enkel. Mit diesen Gütern sind die Ehegatten Bernhard und Anna im J. 1511 von Johan Quad Herrn zu Thomberg und Landscron belehnt worden.
  2. Ein Thürwärter bekam von einem Abte oder Abtissin ordinis St. Benedicti, wenn sie confirmirt wurden, ein Geschenk von etwa 20 Rthlr.