Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/191

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 17.


21) Wilhelm Kern, gewesener Rentamtsdiener, von Bingenheim, wegen Körperverletzung mit tödtlichem Erfolg, durch Urtheil vom 14. September 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
22) Georg Melchior Kemmer von Alsfeld, wegen Körperverletzung, durch Urtheil vom 15. September 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
23) Johannes Ritter von Bieben, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 15. Septbr. 1852, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, geschärft in den ersten 8 Tagen eines jeden Quartals der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
24) Philipp Stierberger von Gießen, wegen ausgezeichneter und kleiner Diebstähle, durch Urtheil vom 17. September 1852, in eine Correctionshausstrafe von drei Jahren.
25) Johannes Schwarz von Storndorf, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 15. November 1852, in eine Zuchthausstrafe von 2 1/4 Jahren.
26) Johannes Schmitt von Breidenbach, wegen gleichen Verbrechens, durch Urtheils vom 16. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, wovon jedoch in Gemäßheit des Art. 34 des Strafgesetzbuches drei Monate in Abzug zu bringen sind.
27) Johannes Fourier von Wölfersheim, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 17. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren.
28) Konrad Rebhut von Grünberg, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 17. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
29) Johannes Prächter von Salz, wegen gleichen Verbrechens, durch Urtheil vom 18. November 1852, in eine Zuchthausstrafe von 8 Jahren, geschärft während der ersten 5 Jahre der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag in den ersten 14 Tagen eines jeden Halbjahrs.
30) Katharina Heil von Ruppertsburg, wegen Kindesmords, durch Urtheil vom 19. November 1852, in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
31) Wilhelm Fischer und Heinrich Reitz von Burggemünden, wegen ausgezeichneten Diebstahls, durch Urtheil vom 20. November 1852, Fischer in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren; Reitz in eine solche von 2 1/4 Jahren, geschärft in den ersten 14 Tagen eines jeden halben Jahres der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
32) Ludwig Schmalz von Schlitz, wegen zweier ausgezeichneter, eines einfachen und zweier kleiner Diebstähle, sodann Johannes Boß daselbst, wegen eines einfachen und eines kleinen Diebstahls, ferner wegen Begünstigung zweier ausgezeichneter Diebstähle, durch Urtheil vom 22. November 1852, Schmalz in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, Boß in eine Zuchthausstrafe von gleicher Dauer, geschärft in den ersten 14 Tagen eines jeden Quartals der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
33) Peter Schmitt und Jakob Rink von Niederweidbach, wegen drei ausgezeichneter Diebstähle, durch Urtheil vom 22. November 1852, Schmitt, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten, geschärft in den ersten 14 Tagen eines jeden halben Jahres der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag und einsame Einsperrung; Rink, in eine solche von 1 Jahr und 6 Monaten.
34) Eberhard Luft von Nösberts, wegen Mordversuchs, durch Urtheil vom 24. November 1852, in eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren.
35) Philipp Menges von Großenlinden, wegen Versuchs eines ausgezeichneten, sowie wegen zweier einfacher Diebstähle, durch Urtheil vom 25. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, geschärft in den ersten 14 Tagen eines jeden halben Jahres der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod, je um den andern Tag und einsame Einsperrung.
36) Abraham Lilienstern von Ortenberg, wegen betrügerischen Bankerotts, durch Urtheil vom 27. November 1852, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren.