Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/030

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Nr. 7.


welcher zur Beschaffung des angegebenen Betrags erforderlich sein wird, eine zu vier Procent verzinsliche Anleihe in solchen Zeitabschnitten, wie deren Verwendung erforderlich werden wird, aufzunehmen.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

      Darmstadt, den 2. April 1881.
(L. S.)

LUDWIG.


von Starck. Schleiermacher.