Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/133

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1885.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 21.

Darmstadt, den 6. Juli 1885


Inhalt: Gesetz, das Ausführungsgesetz zur Deutschen Strafprozeßordnung, hier insbesondere die Kosten des Unterhalts der Sträflinge im Landeszuchthause und in den Gefängnissen, sowie den Erlaß von Kosten der Strafvollstreckung betreffend.



Gesetz,
das Ausführungsgesetz zur Deutschen Strafprozeßordnung, hier insbesondere die Kosten des Unterhalts der Sträflinge im Landeszuchthause und in den Gefängnissen, sowie den Erlaß von Kosten der Strafvollstreckung betreffend.

Vom 17. Juni 1885.



LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
      Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen, wie folgt:

Artikel 1.

      Die Vorschrift des Artikels 6, Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Juni 1879, die Ausführung der Deutschen Strafprozeßordnung betreffend, wonach bei Verbüßung von Freiheitsstrafen in dem Landeszuchthause oder in den Gefängnissen ein Ersatz der Kosten des Unterhalts der Sträflinge nicht stattfinden soll, ist aufgehoben.