Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/004

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Richtigkeit der obigen Notiz v.J.1635 wohl nicht mehr zu zweifeln; wir ersehen daraus, dass das was Wilhelm als ältester Sohn geerbt, die Herrlichkeit Müddersheim gewesen. Uebrigens scheint die Mitgift der Eva an ihre Verwandten zurückgefallen zu sein; wenigstens verlautet in der Folge nichts mehr von dem Hofe zu Niederaussem.

      Im J.1447 stand Wilhelm von Kintzweiler in zweiter Ehe mit Elisabeth. Beide Ehegatten verkauften in diesem Jahr am 5.May dem Goedert von dem Wasserfass Bürgermeister in Cöln eine Erbrente von sechs Rhein. Gulden, die aus den Gefällen ihres Hofs zu Merscheim entrichtet werden soll. Aus demselben Hofe verschrieben sie dem Conrad von Holtzheim und Metza seiner Hausfrau sechs Malter Roggen, und vergünstiget ihnen Conrad am 27.Juny 1448, diese Kornrente binnen bestimmter Frist mit sechsig Rhein. Gulden wieder einlösen zu können: was indess nicht geschehen ist. Wohl bald nachher kam die Rente in den Besitz des Johann Meyrait von Reifferscheid. Eben demselben übertrugen im J.1443 der Ritter Johann von Geysbusch und Peitzgin seine Gattin die oben erwähnte auf dem Heckhof haftende Erbrente von 22 Malter Roggen, wobei Wilhelm von Kintzweiler sich verpflichtete, dieselbe nunmehro an Johann Meyrait abzuliefern. Endlich hatte dieser an dem Herrn zu Müddersheim auch noch eine Rente von vier Malter Roggen zu fordern. Sämmtliche Kornrenten gab er seiner Tochter zur Aussteuer, als sie den Wilhelm Gryn von Rodenbusch heirathete. Es verstrich indess ein ganzes Jahr, ohne dass der Herr zu Müddersheim seiner Verpflichtung Genüge leistete. Wilhelm Gryn, der die Mitgift seiner Gattin zunächst von seinem Schwiegerherrn practendirte, bei so gestalter Sache aber keine Hoffnung hatt, diesselbe zu bekommen, schloss endlich im J.1457 den 6.December mit Wilhelm von Kintzweiler einen Vergleich[1], worin dieser statt der obigen Korngülden zu einer Schuld von 300 Rhein. Gulden sich bekannte, und Ulrich Beyssel von Gymnich, Jordain Mule von Eirnich, Johann Spies und Friedrich von Steprode die Bürgschaft übernahmen. Damit aber Johann Meyrait, welcher„ytzont gefenklich lyght“,


  1. Diesen Vergleich vermittelten der Ritter Johann von Ringsheim, Johann von Heynsberg genannt Kirschboem, und Arnold von Deynsbur