Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/24

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Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)
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wir, wenn es heisst: „Welteroder Kirchenbuch, welches durch Johann Konrad Ludwig Hindt, Pfarrer daselbsten, aufgerichtet worden im Jahre Christi 1711“. Der blossen Überschrift „Kirchen zu Holtzhausen uff der Heyden“ folgt der Untertitel „Catalogus Baptizatorum“ oder „Catalogus defunctorum“. Beides vereinigt lautet „Kirchenbuch, das ist Register oder Verzeichnuss derer, so in dem Herrn seelig entschlaffen sind, angef. von J. H. Lehr von Berlenburg 1654. continieret von . . . .“ (Caub) oder „Protocoll der Getaufften, Getrauten sampt Abverstorbenen der Kirche Nuwenbayn. Angefangen 1594.“ Aber der Schreiber wird auch ausführlicher: „Weyerer Kirchenbuch, darinnen die Nahmen aller Getaufften, Confirmierten, Copulirten und christl. Begrabenen Christen auf und angeschrieben worden. De ao. 1734. Von Johann Heinrich Zinn, der zeit Pfarrer zu Weyer und Eschbach.“ Er begnügt sich nicht mit der Aufzählung des Inhaltes, sondern fügt noch fromme Wünsche hinzu: „Kirchenbuch, darinnen verzeichnet die Getauft, Verstorben, Confirmiret und diejenigen, die ehelich eingesegnet worden sind. Anno 1652. — Gott gebe den jungen Kindern Gnade, Glaube, Stärke, Frömmigkeit und langes Leben, den Confirmirten Beständigkeit Glaubens und christlichen Lebens, den Ehelichen zeitliche und ewige Gütter, Fried, Gesundheit, Einigkeit, den Gestorbenen eine fröhliche Auferstehung. Amen. Antonius Schoppach p. t. Pfarrherr zu Hohenstein und Holzhausen über Ahrde“. Die ganze Geschichte seines Kirchenbuches legt in den Titel hinein der Pfarrer zu Brandoberndorf: „Dem Ewigen, Allmächtigen und Barmherzigen, dem Einigen Gott zu Ehren, seiner hl. Kirche hier auf Erden Besserung und denen Nachkommenden zur Nachrichtung, ist diess Buch vermög der in anno 1618 gehaltenen Visitation Abscheidt, in der Kirche zu Oberndorff, aus dem Kasten, iuss künftig bey Ihr zu pleiben umb 2½ fl. frankfurter Wehrung erzeugt worden, die auf nachfolgenden Blatt gezeichneten Punctos und sachen zu annotieren und auffzuschreiben".[1] Etwas kürzer fasst sich ein anderer: „Tauff-Buch der Evangelischen Kirchen uff dem Berg zu Bleydenstadt. auffgericht Ihm Jahr 1676. Im Nahmen der Heiligen Hochgelobten drei Einigkeit. Amen. Der Evang. Kirch Bleidenstadt gehörig. Darinnen nicht allein die getauffte Kinder, sondern auch die Copulierte, Confirmirte, v. Abgestorbenen aufgezeichnet zu finden ahngefangen im Jahr nach der gnadtenreichen Geburt Jesu Christi 1676 im Monat September durch Johann Georg Brühl.“

      Nun zu den Einträgen selbst! Was zunächst die Sprache angeht, in der sie gemacht werden, so ist dies durchgängig die deutsche. Im 17. und 18. Jahrhundert findet sich vielfach das auch anderswoher bekannte Kauderwelsch: deutsch mit lateinischen Brocken, Kunstausdrücken, Titulaturen und Phrasen (compatres, testes, patrini, susceptores, nomen infantis, uxor, relicta filia, Ludimoderator, praevia poenitentia publica od. privata, festum effusionis spiritus sancti u. a. m. u. a. m.) vermischt: Ackerbach, Altenkirchen, Altweilnau („Item eodem die schmidt Jörg Söhnlein begraben“), Anspach, Bechtheim, Buchenau, Cleeberg, Cramberg, Cronberg, Delkenheim[2], Dickschied



  1. Anm. 53.
  2. Manche vitae ganz lateinisch.