Herforder Chronik (1910)/162

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Herforder Chronik (1910)
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Bergertor die Neustadt umfließenden Hauptwerre entgegen. Aa und Werre treffen sich beim Kreuzkolk (vor der Hansabrücke) um als Werre ihren Lauf nach Norden zu nehmen. Die beiden am Kreuzkolk zusammentreffenden Wasserarme umfassen den abteilichen Bögekamp, der später dem Herrn von Westphalen gehörte und heut Bügel heißt, d. i. im Bogen umschlossenes Gelände. Es war noch vor 300 Jahren stark den Überflutungen der Gewässer ausgesetzt, darum war es ganz Wiesenland und Viehweide, auf dem Kupferstich von B. Ph. Brand sieht man Kühe darauf weiden.

Der Bügel war in jenen Zeiten durch einen Wassergraben nach dem Walle zu abgeschlossen, welcher der Stadtbefestigung als äußerer Festungsgraben diente. Er reichte von der Sivekeschen Besitzung bis zur Schillerbrücke, hatte die Richtung des heutigen Walles und hat an der Hecke des Sivekeschen Gartens eine geringe Vertiefung als einzigen Rest hinterlassen.

Soviel uns bekannt, konnte man früher nur auf einer einzigen schmalen Holzbrücke auf den Bügel gelangen, die durch eine Gittertür verschlossen und dem öffentlichen Verkehr entzogen war. Das Holzbrückchen befand sich an der Stelle der heutigen ersten Bügelbrücke.

Aus der Aa ist am Deichtor um die Radewig herum ein Festungsgraben herausgeführt, welcher, das große Rondell (jetzt Besitzung von Heinrich Schönfeld) umfließend, unter der Steintorbrücke her immer zwischen hohen Ufern bis zum Krankenhause reicht und dort in die Aa fällt, von der er ausgegangen. Die Stelle des Ausflusses dieses Grabens aus der Aa am Deichtor wird in dem Lehnsbuch der Äbtissin

Margarete von Gleichen (1443-1475)

„uytflot“ genannt. Es ist da in der damals üblichen köstlichen Vermengung der lateinischen mit der niederdeutschen Sprache die Rede von einem Kamp „extra Dykporten supra extraflurum vulgariter boven dem uytflote“. Es ist damit das Gelände gemeint, auf welchem jetzt die Raabesche Besitzung steht. Vordem gehörte das Ganze dem Kamerarius Gottlieb Menge. (Lebte von 1768-1844).

Die Zuflüsse.

Wir glauben die Bächlein nicht übergehen zu dürfen, welche innerhalb des Stadtgebiets der Werre und Aa zufließen und der Landschaft so manchen kleinen malerischen Reiz verleihen. Schon im ältesten Herforder Stadtrecht[1] werden zwei Flüßchen genannt, an der Stelle, wo es sich um die Rechte der Äbtissin handelt: „Omnis piscatio in utroque Flumine tam in Hartna quam in Werna a duobus rivulis sursum influentibus qui vocantur Scobike et Kikenbeke usque ad rivulum inferius qui Grekesa (Crekes A) dicitur influentem fluvium

  1. Ilgen a. a. O. S. 4 und Darpe a. a. O. S. 96.