Herforder Chronik (1910)/163

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Herforder Chronik (1910)
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soli abbatissae pertinet. D. i.: Die ganze Fischerei in den beiden Flüssen Aa und Werre und zwar von den oberhalb der Stadt einmündenden Bächlein, welche Schobecke und Kikenbeke heißen an bis weiter unten zur Krekes-Aa, welche unterhalb der Abtei einfließt, steht allein der Äbtissin zu...

Darpe (a. a. O. 363) gibt dem alten abteilichen Lagerbuche zufolge die Fischerei-Gerechtigkeit der Abtei folgendermaßen an: „auf der Werre von der Niemannsbrücke von jenseits des Uflerbäumers an stromabwärts durch Herford an der Wehmühle vorbei bis an den sog. Sorgeort (muß Sugeort heißen); ebenso auf der Aa von der Kikenbeke an durch Herford bis an den Sorgeort“.

Über diese Fischerei setzen die Vergleichsverhandlungen zwischen Stift und Stadt Herford am 8. Juli 1643 fest: Auf beiden „Ströhmen“, der Ahe und der Wehrne in und außerhalb der Stadt zu fischen steht von Recht und Gewohnheit wegen Ihrer Hochw. und Gnaden (der Äbtissin) allein zu. ES soll jedoch den Bürgern „vergönnet“ (d. i. erlaubt) sein, in beiden Wassern in der Stadt Burgbahn (Stadtgebiet) mit dem „Wurfgahren (d. i. Wurfnetz) Bley- und Spulangeln, wie auch bei hohen Wassern in den außerhalb der „privat“ Spicken (d. i. Erddamm mit einem Wege darauf, an sumpfigen Stellen) mit Zuggahrn die Fischerei vorzunehmen, auf den „Ströhmen“ jedoch „gahr keine Fischgahrn, Waden (Netze, die man, im Wasser watend, nach sich zieht) Körbe oder andere instrumenten gebrauchen, mit Ausnahme näher bezeichneter Stellen, wo Ihre Hochw. und Gnaden, gleichwie auch Bürgermeister, Scheffen und Raht“ mit Weidekörben, Hammen (Stielnetz) Waden und Gahrn zu fischen auch denjenigen „privat Bürgern“, so von alters hero in den „Ströhmen“ Körbe gelegt, solches zu „continuiren fortzusetzen allerdings frey gelassen und unverbotten sein soll.“

Sehen wir uns nach den oben genannten Bächen um!

1. Die Schobecke, (Schobach).

Welcher Bach damit gemeint ist, läßt sich schwer sagen, weil der Name nicht mehr bekannt ist. Vielleicht ist es das bei der Niemannsbrücke einmündende von der Höhe kommende Wässerlein, welches nicht weit davon an der Werler Landstraße eine Mühle treibt. Aus den Lehnsprotokollen geht aber hervor, daß er von der linken Seite zur oberen Werre ging und zwar zwischen Renntor und Ahmsen, wo ein nennenswerter Bach nicht mehr vorhanden ist.

2. Die Kykenbeke (1445)

auch Kykesbeke (Lagerbuch 16. Jahrhunderts), heut Kisbeke genannt, kommt aus der Gegend von Eickum, bewässert das Wiesental zwischen Otternbusch und Bielefelderstraße und fließt vor dem Niedernbaum auf der linken Seite in die Aa.

3. Die Krekes-A.

Unter diesen Namen ist kein Bach aufzufinden, und wir sind bezüglich seines Laufes auf Vermutungen angewiesen. Einen Anhalt bietet die Bestimmung,