Herforder Chronik (1910)/175

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Herforder Chronik (1910)
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verschließbarer Gang zu denken ist. Mit der Neustadt bildet die Hämelingerbrücke, mit der Radewig die hohe Aabrücke die Verbindung. Eine dritte Brücke an der Scholenpforte, zwischen Schneidermeister Schulze und Architekt Münter, führte auf den abteilichen Bögekamp, den heutigen Bügel. Dieses Brückchen war nicht öffentlich; es ist heute nach Aufschließung des Bügels durch die erste Bügelbrücke ersetzt.

Das abteiliche Gebiet, welches wir heute „Freiheit“ nennen, kommt unter diesem Namen erst im 16. Jahrhundert vor, frygheyt 1510. Früher hieß es der Vryggenhagen in den kerspel (Kirchspiel) sanctae Pusinnae, oder indago (Hagen) abbatissae auch emmunitas (entstanden aus immunitas, d. i. die von öffentlichen Lasten befreite Stelle). Sämtliche Namen bedeuten das von der Stadt abgeschlossene Gebiet. Um diese Absonderung nachdrücklichst zu betonen, ließ die Äbtissin

Pinnosa (1265-1276)

die Grenzlinie um den Vryggenhagen festsetzen. Wir können nur ungefähr ihren Gang verfolgen, von dem uns die Akten über die häufig zwischen Stift und Stadt wegen der Schnat der Freiheit entstandenen Zwistigkeiten Kunde geben. Anbauten an älteren Häusern und Neubauten verschoben leicht die Grenzlinie, zu deren Festsetzung es immer neuer Verhandlungen bedurfte. Die letzte Festsetzung dieser Schnat finden wir in dem „mühselig getroffenen Transaktionsreceß“, d. i. dem Abschluß der Vergleichsverhandlungen zwischen Stift und Stadt Herford vom 8. Juli 1643[1]. An jenem Tage sind die im Laufe der Zeit „eingefallenen Späne (Zwistigkeiten), schweren Irrungen und Mißverständnisse“ über mancherlei von jeder Partei beanspruchte Gerechtsame beigelegt worden. Sie bezogen sich u. a. auf die Gerichtsbarkeit auf der Freiheit, auf dein Berge, auf die adeligen Höfe in der Stadt, auf das Fraterhaus, auf die Leprosenkirche, auf die Jagd und Fischerei, den Weinverkauf („Weinzapffen“ genannt), auf die Jurisdiktion auf den Wasserströmen und auf die Schnat der Freiheit. Am 29. Juni war die Schnat von den Herren Interponenten (d. i. diejenigen, welche ein Rechtsmittel einlegen) von Stift und Stadt in Augenschein genommen. Es hätte keinen Zweck, den Gang der Freiheitgrenze mit Aufführung der längst nicht mehr vorhandenen Häuser zu beschreiben, wir lassen uns an einigen geraden Linien genügen. Sie begann bei der Marktkirche, (Haus von Ernst), zog sich dann in gerader Linie hinter den am Markt stehenden Häusern her „biß ahn die zwehen großen Schnatsteine unter dem Bogen“, womit wohl die Pfeiler des Fallgitters gemeint sind, welches die Mausefalle verschloß. Hinter dem Hause von Sattler Wittland ging sie wieder an der Rückseite einiger Häuser her bis an die „faule Godde“, diese entlang bis zu deren Mündung in die Aa, links vor der Kreis-Sparkasse. Von hier an ist die Aa die Grenze bis an den „bronstein“ (auch Brunstein). Nun übernimmt die Stadtmauer die Grenzlinie bis an die Werre. Den Werrefluß hinan geht die

  1. Transaktion, a. a. O.