Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/059

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
<<<Vorherige Seite
[058]
Nächste Seite>>>
[060]
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



hier mit dem objektiven Entwicklungsgesetz anzufangen sei. Hingegen läßt sich durch die genealogische Betrachtung dieser so steten Wiederholung scheinbar ganz zufälliger Umstände, wie Attentate, das Räthsel leicht lösen, denn durch den immer wieder erwachten tigerartigen Trieb gewisser Charaktere, die zwar als Individuen starben, aber immer neugeboren wurden, ist eine Motivengleichheit erkennbar, die in der nie abbrechenden Vererbung der menschlichen Eigenschaften ausreichend begründet ist.

      Es ist klar, daß man hier an dem Punkte einer ungeheuren Aufgabe steht, welche die Genealogie in Verbindung und im Dienste der Geschichte zu erfüllen hat. Es ist gleichsam nur ein aus dem Dunkel führender Weg, dessen Weite sich vor uns zu entwickeln scheint. Was auf demselben den Sterblichen zu sehen und zu erkennen beschieden sein mag, sind natürlich nur die kleinsten Segmente eines ungeheueren Kreises von Vorgängen, zu deren Erklärung überhaupt nicht eine einzelne Wissenschaft, sondern der Inbegriff alles wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens erforderlich sein würde. Die Geschichtsforschung übernimmt nur aus den Beobachtungen über das gesammte Dasein des Menschen einen kleinen Theil, um denselben zur Erklärung jener historischen Thatsachen zu benützen, denen sie ihr Interesse zuwendet. Sie ist genötigt, das menschliche Wesen mit Rücksicht und Kenntnisnahme seiner mannigfachen persönlichen, physischen und moralischen Qualitäten und im Hinblick auf alle Thätigkeit zu beachten, die von demselben zur Erfüllung seines gesellschaftlichen Zweckes und Daseins ausgegangen ist. Sie macht sich dabei so wenig zum Arzt wie zum Beichtvater des Menschen, aber sie kann seine Eigenart nicht entbehren, wenn sie von seinen Werken mit dem Anspruch des redlichen Verständnisses sprechen soll. Die Geschichtschreibuug ist in dem Falle des Bildhauers, der dem Helden eine Statue setzen soll. Alle Kenntnis von den Thaten desselben kann dem Künstler nichts nützen, wenn er von seinem darzustellenden Feldherrn nicht weiß, ob er eine lange Nase gehabt oder einen Bart getragen habe. Wer in diesen Stücken das Porträt verkehrt gemacht hat, wird sich über harten Tadel nicht beklagen können, wenn er die Geschichte der Thaten des Helden auch noch so gut