Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/072

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
<<<Vorherige Seite
[071]
Nächste Seite>>>
[073]
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



ebenfalls zu erwerben und zwar in einer graduell und virtuell erhöhten Weise. Das Fortschrittsmoment kann nur darin gesucht werden, daß die von den Eltern schon erworbenen Fähigkeiten von den Kindern vermöge der ererbten Anlage dazu so nutzbar geworden sind, daß eine Erhöhung der Leistungen in jeder nächsten Generation ermöglicht worden ist. Das subjektive Fortschrittsprinzip des Intellekts stellt sich aber bei dieser Betrachtung in wesentlicher Analogie zu den vervollkommten Tonempfindungen der späteren Geschlechter, als eine erhöhte Disposition dar, den intellektuellen Productionen nachzukommen.

      Man sage nicht, daß mit dieser Ueberlegung nicht viel gewonnen wäre, wenigstens auch von medizinischen Autoritäten wird es ja zuweilen anerkannt, daß die Wissenschaft der Pathologie trotz aller bewunderungswürdigsten Forschungen über die Ursachen der Krankheiten nicht ohne die Annahme von Dispositionen auszukommen vermöchte. Wenn es den genealogischen Studien gelänge durch methodische Entwicklung dieser Wissenschaft zu zeigen, daß sich von Geschlecht zu Geschlecht nicht bloß der Normalbestand des intellektuellen Vermögens, sondern auch jene Variabilitäten zu vererben vermögen, die eine erhöhte geistige Production und eine vermehrte Thätigkeit der die Welt der Begriffe bedingenden physischen und psychischen Organe ermöglichen, so wäre damit allerdings auf empirischem Wege der Beweis hergestellt, daß der von ’’Kant’’ geahnte Fortschritt im Sinne der Auswicklung der menschlichen Fähigkeiten thatsächlich vorhanden sei. Freilich würde aber die Einschränkung gemacht werden müssen, daß dieser Fortschritt außerhalb jener Abstammungsreihen, die auf Zeugung und Vererbung beruhen, keineswegs gedacht werden könnte. Eine in weltbürgerlicher Absicht gedachte bloße Form äußerer Zustände könnte diese Auswicklung beziehungsweise diesen Fortschritt unmöglich hervorbringen, solange nicht Rückwirkungen auf das Subjekt in den veränderten Eigenschaften der Vererbung auch genealogisch zum Ausdruck gekommen sind. Der naturwissenschaftlichen Forschung wird es vorbehalten sein die sichtbaren Merkmale solcher Veränderungen in der Aufeinanderfolge der Geschlechter zu entdecken, die Genealogie wird sich immer darauf