Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/122

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Ungarn oder Polen zeigen, ganz abgesehen von ihrer Unglaubwürdigkeit. lediglich ein Interesse für die einfache Descendenzenreihe und wollen bloß Zeugnis ablegen für die Abstammung gewisser Personen von einem ihnen aus praktischen oder idealen Gründen erwünschten oder zur Begründung ihrer Rechte notwendigen Stammvater. Die Erkenntnis thatsächlich erfolgter Zeugungsreihen in dem vollen Umfange des Zusammenhangs von Eltern und Kindern ist den alten Zeiten der Weltgeschichte etwas durchaus fremdes. Die Stammtafel als ein in sich rnhendes Objekt der Forschung und der Wißbegierde ist keinesfalls vor den Zeiten humanistischer Gelehrsamkeit vorhanden und entwickelt sich im Sinne einer alle Theile der Descendenz umfassenden Darstellung erst in den neuesten Jahrhunderten. Diese Erscheinung ist nur dadurch zu erklären, daß sich der Familienbegriff selbst im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterte und eben erst durch die Kunst der Darstellung in den Stammbäumen gedächtnismäßig zu entwickeln vermochte. Für den nach der Stammtafel unterrichteten Nachkommen Hugo Capets stellt sich das französische Königsgeschlecht als eine einzige große Familie dar, aber die Valois und Orleans und Bourbons sind trotzdem immer als besondere Dynastieen bezeichnet worden. Es ist daher keineswegs eine ganz einfache Sache, den Familienbegriff als Grundlage des Stammbaums kurz zu definiren; und B. Röse hat deshalb in seinem in der Ersch und Gruber'schen Encyklopaedie enthaltenen Artikel über die Genealogie das Auskunftsmittel gebraucht zwischen Familie im engeren und im weiteren Sinne zu unterscheiden. Er begreift unter Familie die Vereinigung der Eltern und der unter ihrer unmittelbaren Obhut stehenden Kinder, aber er sieht in der Verbindung der durch Blutsverwandtschaft mit einander vereinigten Geschlechter überhaupt ebenfalls eine Familie. Gewiß ist in dem einen Fall die Begriffsbestimmung zu eng und in dem anderen zu weit, und so muß man auch in der That zugestehen, daß alle Genealogie sich bis auf den heutigen Tag die Freiheit nimmt, das Wort Familie in dem verschiedensten Sinne zu gebrauchen und bald eine weitere, bald eine engere Gemeinschaft von Abstammungsverhältnissen darunter zu verstehen. In weitester Bedeutung fällt es dann durchaus