Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/158

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
<<<Vorherige Seite
[157]
Nächste Seite>>>
[159]
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nachricht beruht bloß darauf, daß man voraussetzt, der Aussteller des Zeugnisses sei kein Lügner gewesen. Wenn sich trotz der vorhandenen Zeugenaussage in irgend einer Sache Zweifel erheben, so können sie nur durch sogenannte innere Gründe beseitigt werden. Diese letzteren liegen auf dem Gebiete der Genealogie in mancher Beziehung viel klarer zu Tage, als bei andern Zweigen des historischen Wissens, weil die Ereignisse der Geschichte auf die mannigfachsten Ursachen zurückgeführt werden und Handlungen in derselben Weise von den verschiedensten Menschen in völlig gleicher Weise vollbracht worden sein können. Die Thatsachen des Lebens dagegen beruhen auf natürlichen Voraussetzungen, die von der freien Wahl unabhängig sind. Ein schwarzes Kind kann von weißen Eltern nicht abstammen und wenn der Satz von der Erblichkeit und Uebertragung der Eigenschaften von einem Individuum auf das andere auch in seiner Allgemeinheit wenig Handhaben für die Abstammungsbeurtheilung geben kann, so ist gerade die Genealogie damit beschäftigt die Aehnlichkeiten und Unähnlichkeiten der Individuen festzustellen und gewinnt aus dieser Beschäftigung Wahrscheinlichkeitsmomente, die jedenfalls für die Frage der Abstammung und Zeugung auch im besondern Falle verwendbar sind. Es ist nicht nur eine Gewohnheit, sondern selbst ein natürliches Bedürfnis der Menschen im täglichen Leben, die Abstammungsähnlichkeiten zwischen Eltern und Kindern festzustellen, und die Vergleichung physischer und psychischer Eigenschaften ist etwas so allgemeines, daß es überflüssig wäre, besondere Gründe für die Beweiskräftigkeit häreditärer Beschaffenheit in Bezug auf Abstammung anzuführen. Die Genealogie kann in ihrer entwickelten Gestalt eine außerordentliche Verschärfung des Urtheils über die ererbten Merkmale der Nachkommen bewirken und durch die Erkenntnis längerer Reihen von väterlichen Eigenschaften eine von Fall zu Fall gesteigerte Sicherheit für den Zusammenhang von Aehnlichkeiten erbringen, die dann nur auf die Zeugung zurückgeführt werden können. Diese Erkenntnisquelle nährt sich selbstverständlich von einer Aufgabe, die selbst wieder eine genealogische ist, und die in denjenigen Theilen unserer Wissenschaft zu besprechen und näher kennen zu lernen sein wird, die sich mit den