Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/173

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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smerdi, smurdi, smurdones, zmurde
sind slavische Unfreie.[1]
strenuus
ist das Prädicat des niederen Adels.
Vassus (nur bis ins 11. Jh.), vasallus (erst seit dem 8. Jh.), valvassor (nur in Italien) bezeichnet
  1. ursprünglich den unfreien Diener,
  2. in karolingischer Zeit Jeden, der sich in den Schutz (mundium) eines Andern begeben hat (commendatus est).
  3. Allmählich, seit dem 8. Jh. löst sich davon die Vasallität als freieres Abhängigkeitsverhältniß los. An die Stelle der commendatio in mundeburdium tritt die commendatio in fidem, deren Hauptverpflichtung der Kriegsdienst ist.
  4. Verbindung der Vasallität mit Lehen wird schon in karolingischer Zeit allgemein. Man kann Vasall sein ohne Lehen; aber wer Lehen nimmt, verpflichtet sich als Vasall (Lehnsmann). Ausnahmen hiervon gibt es in kirchlichen und bäuerlichen Verhältnissen. Die Vasallität beruht auf freien Willen beider Theile.
  5. Seit Karl dem Großen werden unterworfene Fürsten zu Vasallen des Königs, auch die höheren Beamten im Reiche werden bald alle als Vasallen betrachtet. Im 14. Jh. geht die ganze Vasallität im Lehnsverband auf.[2]


III. Personenn und Familiennamen.

      Auf dem Zusammenhange und dem Bewußtsein der bürgerlichen Familie ist die genealogische Wissenschaft in erster Linie aufgebaut. Für die Forschung ist daher die Entstehung der Personen- und Familiennamen von der größten Bedeutung. In der geschichtlichen Entwicklung der Völker gewährt der Gebrauch der Eigennamen als Individualbezeichnung, wie als Familien- und Stammesbezeichnung einen gewissen Einblick in den psychologischen und gesellschaftlichen Fortgang der Dinge, auf welchen ohne Zweifel


  1. Fürth S. 69 f. Waitz V, 219.
  2. Waitz II, 1, 222. IV, 242. 252. 254. VI, 52 ff. Heusler I, S. 121. 130 ff.