Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/184

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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    1. Die weltlichen Kurfürsten stehen seit dem Ende des 13. Jahrhundert manchmal, seit Karl IV. regelmäßig vor den Bischöfen.
    2. Manchmal tritt eine Scheidung der Reichsfürsten von den nichtfürstlichen Großen ein. Dann ist die Reihenfolge: geistliche Fürsten - weltliche Fürsten - Prälaten - Edle u. s. w. oder - Edle - Prälaten.
    3. In einzelnen Urkunden stehen alle deutschen Zeugen den italienischen und burgundischen voran.
  1. Regel: Die Reihenfolge der Geistlichen beruht auf der kirchlichen Rangordnung (Kardinäle, Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe. Aebte, Pröbste).
    Ausnahmen:
    1. Kardinalpriester und = Diakonen stehen auch hinter Erzbischöfen oder Bischöfen.
    2. Apostolische Legaten haben manchmal Vortritt.
    3. Patriarchen werden manchmal Erzbischöfen, Erzbischöfe Bischöfen nachgesetzt, z. B. nach Kirchenprovinzen geordnet.
    4. Die reichsfürstliche Stellung von Geistlichen begründet oft Ausnahmen,
    5. auch wohl die Stellung ihres Hauses.
    6. Der Ort der Urkundenausstellung begründet einen Vorzug für den Vorsteher des betr. Kirchensprengels.
    7. Deutsche gehen Italienern und Burgundern auch oft innerhalb der geistlichen Reihe vor.
  2. Regel: Unter den weltlichen Zeugen ist die Reihenfolge: Fürsten, Herren, Dienstmannen, Ritter, Bürger.
    Ausnahmen:
    1. Nichtfürstliche Mitglieder der königlichen und fürstlichen Häuser stehen bis 1180 häufig zwischen den Fürsten, später meist an der Spitze der Herren.
    2. Deutsche gehen Italienern und Burgundern manchmal vor innerhalb der weltlichen Reihe.

      Diese Regeln sind manchmal das einzige Mittel, um die Stellung eines Geschlechtes zu bestimmen oder den Träger eines